Elektrofachbetrieb Dipl.-Ing. Roman Zukowsky

Ihr Fachmann für die Installation von Ladestationen für Elektroautos

Kontakt Technik Förderprogramm

Bund fördert Einbau privater Ladestationen

E-Autos - Pro Ladepunkt gibt es 900 Euro

Die Bundesregierung will den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge forcieren. „Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen entscheidenden Schritt näher“, fügte er hinzu. Denn ein Großteil der Ladevorgänge werde daheim stattfinden. Für die Förderung stehen nach Angaben des Verkehrsministeriums zunächst 200 Millionen Euro bereit. Der Zuschuss pro Ladepunkt beläuft sich nach Angaben der staatseigenen KfW-Förderbank auf 900 Euro pro Ladepunkt. Dabei kann laut KfW eine Ladestation wie etwa eine so genannte Wallbox aus einem oder mehren Ladepunkten bestehen.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) lobt die Entscheidung. „Die Richtlinie zeigt, dass das Ministerium endlich die Bedeutung der elektrischen Anlage erkannt hat“, so Alexander Neuhäuser, stellvertretender ZVEH-Hauptgeschäftsführer. Der Verband befürworte insbesondere, dass die neue Richtlinie nicht nur die Anschaffung einer Ladeeinrichtung, sondern auch deren Installation bezuschusse. Dazu gehöre auch die Förderung von Umfeld-Maßnahmen wie die notwendige Ertüchtigung beziehungsweise Modernisierung der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung.

Gefördert wird nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums eine Ladestation, wenn sie über eine Ladeleistung von elf Kilowatt verfügt, der Strom aus erneuerbaren Energien kommt und die Ladestation mit Blick auf die Netzbelastung steuerbar ist. „Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt“, teilte das Ministerium weiter mit. Der ZVEH weist ebenfalls darauf hin, dass der Zuschuss pauschal 900 Euro pro Ladepunkt beträgt. „Sind an einer Ladestation mehrere Ladepunkte vorhanden oder werden in einem Projekt auf andere Weise mehrere Ladepunkte errichtet, kann die Förderung also mehrfach gewährt werden“, betont der Verband.

Geld gibt es nicht nur für die Ladestationen

Im Einzelnen gibt es die Zuschüsse für die Ladestationen, für die Kosten eines Energie- beziehungsweise Lademanagementsystems zur Steuerung von Ladestationen, für den elektrischen Anschluss inklusive der notwendigen Elektroinstallationsarbeiten wie etwa Erdarbeiten. Geld gibt es außerdem für notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude sowie für notwendige Modernisierungsmaßnahmen an der Hauselektrik sowie für die Telekommunikationsanbindung der Ladestation. Förderfähig sind allerdings nur Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen genutzt werden.

Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden

Ganz wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Das heißt bevor eine Ladestation verbindlich bestellt wurde. Die KfW will am 24. November eine Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlichen. Ebenfalls ab dem 24. November soll die Antragstellung möglich sein. Hat die KfW den Antrag bestätigt hat, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Dabei sind die Einbaumaßnahmen von Fachunternehmen vorzunehmen. Ist der Einbau erledigt, müssen alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen bei der KfW eingereicht werden. Erst dann wird der Zuschuss überwiesen.

Aus: Deutsche Handwerks Zeitung vom 23.10.2020, Seite 10.